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Güteantrag 2011: Wie geht es nun weiter?
Zum 31.12.2011 sind viele Ansprüche von Kapitalanlagern, welche vor dem 1.1.2002 entstanden sind nun endgültig verjährt. Hintergrund hierfür ist die im Zuge der Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom Gesetzgeber im Jahre 2002 beschlossene absolute zehnjährige Verjährungsfrist für Altfälle, also für alle Beteiligungen die vor dem 01.01.2002 gezeichnet worden sind.
Viele Anleger haben wegen dieser drohenden Verjährung jedoch ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle eingeleitet und somit für eine gewisse Zeit die Verjährung gehemmt.
Sollten Sie aufgrund der absoluten Verjährung zum 31.12.2011 ein Güteverfahren eingeleitet haben, empfehlen wir Ihnen zunächst dringend Ihren Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicher stellen, dass Ihre rechtlichen Interessen auch in den kommenden Monaten optimal wahrgenommen werden.
Sie können uns gerne eine Kopie Ihres Güteantrages, den ausgefüllten Fragebogen ( als PDF zum downloaden) und die darin angeforderten Unterlagen für eine Erstprüfung zu kommen lassen. Wir können Ihnen dann mit unserem umfassenden schriftlichen Prüfungsergebnis die weiteren Handlungsoptionen in Ihrem Fall aufzeigen.
Bei einem gescheiterten Güteverfahren haben Sie nämlich nur noch 6 Monate Zeit weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Gemeinsam können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung entscheiden, ob eine Klageerhebung in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Sie können dabei aus unseren bereits laufenden Prozessen Erkenntnisse für Ihren Fall ziehen.
Damit Sie während der Zeit der Verjährungshemmung Ihre Ansprüche optimal verfolgen können, bieten wir Ihnen an, Ihren Fall zu prüfen, Vergleichsverhandlungen zu führen und erforderlichenfalls die Klage vorzubereiten.
Betroffenen Anlegern wird geraten, nicht länger zu warten und ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umgehend überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in deren Fall bestehenden weiteren Handlungsoptionen umfassend zu informieren.
Zum 31.12.2011 sind viele Ansprüche von Kapitalanlagern, welche vor dem 1.1.2002 entstanden sind nun endgültig verjährt. Hintergrund hierfür ist die im Zuge der Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vom Gesetzgeber im Jahre 2002 beschlossene absolute zehnjährige Verjährungsfrist für Altfälle, also für alle Beteiligungen die vor dem 01.01.2002 gezeichnet worden sind.
Viele Anleger haben wegen dieser drohenden Verjährung jedoch ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle eingeleitet und somit für eine gewisse Zeit die Verjährung gehemmt.
Sollten Sie aufgrund der absoluten Verjährung zum 31.12.2011 ein Güteverfahren eingeleitet haben, empfehlen wir Ihnen zunächst dringend Ihren Fall durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Nur so können Sie sicher stellen, dass Ihre rechtlichen Interessen auch in den kommenden Monaten optimal wahrgenommen werden.
Sie können uns gerne eine Kopie Ihres Güteantrages, den ausgefüllten Fragebogen ( als PDF zum downloaden) und die darin angeforderten Unterlagen für eine Erstprüfung zu kommen lassen. Wir können Ihnen dann mit unserem umfassenden schriftlichen Prüfungsergebnis die weiteren Handlungsoptionen in Ihrem Fall aufzeigen.
Bei einem gescheiterten Güteverfahren haben Sie nämlich nur noch 6 Monate Zeit weitere rechtliche Schritte einzuleiten. Gemeinsam können wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung entscheiden, ob eine Klageerhebung in Ihrem Fall sinnvoll und erfolgversprechend ist. Sie können dabei aus unseren bereits laufenden Prozessen Erkenntnisse für Ihren Fall ziehen.
Damit Sie während der Zeit der Verjährungshemmung Ihre Ansprüche optimal verfolgen können, bieten wir Ihnen an, Ihren Fall zu prüfen, Vergleichsverhandlungen zu führen und erforderlichenfalls die Klage vorzubereiten.
Betroffenen Anlegern wird geraten, nicht länger zu warten und ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umgehend überprüfen zu lassen. Über unser Kontaktformular haben Anleger die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich über die in deren Fall bestehenden weiteren Handlungsoptionen umfassend zu informieren.
