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Haftungsrisiken von direkten Gesellschaftern und Treugebern der Medico-Fonds

01.06.2010

Beteiligungsformen der Medico-Fonds

Den Medico-Fonds konnten die Anleger wahlweise direkt als Gesellschafter oder als mittelbare Gesellschafter beitreten. Die mittelbaren Gesellschafter, also die sogenannten Treugeber, traten dem Fonds über einen Treuhänder (hier die Gebau Treuhand GmbH) bei.

Vorteil der indirekten Beteiligung einer KG (Kammanditgesellschaft) ist grundsätzlich, dass der Anleger nicht unmittelbar nach außen haftet. Denn nach Auffassung des BGH (Bundesgerichtshof) fehlt es hierzu an einer gesetzlichen Grundlage. Allerdings hat der Treuhänder gegen den Treugeber einen Freistellungsanspruch. Das bedeutet, dass letztlich der direkte Gesellschafter dem Treugeber gleichgestellt ist.

Haftung bei Kommanditgesellschaften

Bei einem als KG firmierenden Fonds ist die Eintragung der Haftungssumme im Handelsregister ein ganz wesentliches Element. Gemäß § 171 HGB (Handelsgesetzbuch) erlischt die Haftung des Kommanditisten mit Zahlung der Einlage in mindestens der Höhe der Haftungseinlage. Die Haftung des Kommanditisten lebt aber dann wieder auf, wenn dieser Ausschüttungen ausgezahlt bekommt und diese Ausschüttungen nicht aus Gewinnen des Fonds gezahlt werden, sondern aus der Haftungseinlage selbst. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Fonds Ausschüttungen vornimmt und wenn das Kapitalkonto unter der Haftungssumme liegt. Deswegen ist es wichtig für den Anleger dass dieser die so erhaltenen Ausschüttungen fest anlegt, damit diese nötigenfalls zurückgezahlt werden können.

Haftung bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Eine rechtlich ganz andere und für den Anleger viel negativere Situation kann eintreten, soweit der Fonds nicht als Kommanditgesellschaft, sondern als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) firmiert. In diesen Fällen gibt es weder eine Eintragung der Gesellschafter ins Handelsregister, noch eine Beschränkung der Haftung auf eine Haftungssumme. Der Gesellschafter einer GbR haftet gegenüber Dritten mit seinem gesamten Privatvermögen. Beispiele für Fonds, die in der Form einer GbR aufgelegt worden sind:
Cumulus, WGS, IVV, Galileo, Grundbesitz-Wohnbaufonds, Atlas, HAT, MEGA, ITAG, … .

Haftung bei den Medico-Fonds

Bei den Fonds, die wie die Medico-Fonds als Kommanditgesellschaften ausgestaltet sind, ist die Haftung dagegen immer auf die Höhe der Haftungseinlage beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn der Fonds in die Insolvenz fällt. Auch in diesem Fall kann der Gesellschafter durch den Insolvenzverwalter lediglich in Höhe der Haftungseinlage in Anspruch genommen werden. Die vom Insolvenzverwalter zurückgeforderten Ausschüttungen sind häufig schon vor vielen Jahren geflossen. Deswegen geben einige Gerichte den Rückforderungen der Insolvenzverwalter aufgrund Verwirkung des Anspruches nicht statt.