Verjährung der Ansprüche droht bei vielen Medico-Fonds zum 31.12.2010

Wann verjähren Schadensersatzansprüche der Anleger der verschiedenen Medico-Fonds?

Für Anleger, die zunächst die weitere Entwicklung abwarten wollten, um vielleicht später rechtliche Schritte einzuleiten, besteht die Gefahr, dass Ansprüche bereits zum 31. Dezember 2010, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2011 verjähren. Diesen Umstand kennen viele Anleger nicht. Auf diese Unkenntnis bauen die Verantwortlichen, wie die Gebau, die Ärzte- und Apothekerbank, sowie die verschiedenen Vertriebe Die Anleger kennen die Gefahr der Verjährung aber nur dann, wenn sie hiervon informiert werden. Die Geschäftsführung versucht nun gerade, die Information der Anleger durch Gesellschafterbeschlüsse weiter zu blockieren.

Wie Sie vielleicht wissen, hat der Gesetzgeber die Verjährungsfrist von 30 auf 3 Jahre verkürzt. Diese 3-jährige Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Anleger von den anspruchsbegründenden Umständen und von der Person des Gegners Kenntnis erlangt oder erlangt haben musste. Es ist nun äußerst schwierig zu ermitteln, wann genau der Anleger diese Kenntnis hatte. Wir mussten leider feststellen, dass Gerichte gerne dem Einwand der Verjährung folgen. Hier wird eine Kenntnis des Anlegers oft schon unterstellt, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten des Fonds erkennbar werden.

Rechenschaftsberichte des Jahres 2006 zahlreicher Medico-Fonds enthalten Hinweise auf Sachverständigengutachten zu (niedigen) Verkehrswerten der Immobilien und Hinweise auf das Risiko einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen im Insolvenzfall. Dies könnten Gerichte als Hinweis auf die Kenntnis der Gesellschafter von der dauerhaften wirtschaftlichen Schieflage des Fonds werten. Die Geschäftsberichte sind den Anlegern im Jahre 2007 zugegangen. Da Verjährung 3 Jahre nach Kenntnis solcher Umstände eintritt, besteht die Gefahr der Verjährung von Schadensersatzansprüchen der Anleger zum 31.12.2010 bei vielen Medico-Fonds. Selbst wenn die Verjährung nicht schon Ende 2010 eintreten sollte, dann trifft  die Anleger der Medico-Fonds in jedem Fall die absolute Verjährung zum 31.12.2011! Anleger, die ihre Rechte wegen mangelhafter Beratung und unzureichender Aufklärung durchsetzen wollen, sollten nicht mehr allzu lange zuwarten und rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen.