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Schadensersatzansprüche bei Medico-Fonds

Wer haftet für den wirtschaftlichen Schaden der Gesellschafter?

Die Auswertung der uns vorliegenden Unterlagen hat ergeben, dass das Fondskonzept von Anfang an wirtschaftlich nicht tragfähig war. Hauptursachen dafür waren viel zu hohe Einkaufspreise für die Fondsobjekte, überzogene Mietansätze, extrem hohe weiche Kosten (in der Regel 25 – 30 %) und hohe Belastung durch die Fondsfinanzierung. Insgesamt ist festzuhalten, dass viel zu hohe Investitionskosten dazu geführt haben, dass die versprochenen wirtschaftlichen Erfolge nicht eintreten konnten.

Ansprüche der Gesellschafter gegen Fondsverantwortliche und Vertrieb (Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf, Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung, Bonn, Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH (DGV, Bonn)).

Es kommen grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen Vertrieb, Prospektbeteiligte und Ansprüche gegen die finanzierende Bank in Betracht. Das Prospektmaterial und die Geschäftsberichte wurden ausgewertet und es wurden zahlreiche haftungsrelevante Fehler ermittelt. Die Ansprüche der Gesellschafter sind individuell und müssen in jedem Fall einzelfallbezogen geprüft werden.

Schadensersatzansprüche aus Prospekt bzw. Vermittlerhaftung

Der Prospekt, der über einen Fonds informiert, muss dies umfassend, richtig und leicht verständlich tun.
Die Angaben müssen so gestaltet sein, dass sich der spätere Anleger einen umfassenden Eindruck über das Anlageobjekt verschaffen kann. Die Prospekte des Medico- Fonds enthalten in der Regel keine Angaben zu folgenden Punkten:

  • Totalverlustrisiko, d.h. es wurde nicht auf die Möglichkeit hingewiesen, dass es zu einem vollständigen Verlust der erbrachten Einlage kommen kann.
  • Haftungsfolge, wenn Gewinne aus der Einlage gezahlt werden; wenn die Ausschüttungen aus der ursprünglichen Einlage gezahlt werden, so entsteht hierdurch eine Haftung des Anlegers in genau der Höhe der ausgezahlten Beträge.
  • Hinweis auf Risiken des hohen Weichkostenanteils; weiche Kosten sind alle die Kosten, denen kein Subtanzwert gegenübersteht. Wenn diese Kosten nun relativ hoch sind, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass sich die Anlage negativ entwickeln kann.
  • Hinweis auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge der beteiligten Unternehmen; da bei den verschiedenen Medico- Fonds immer wieder die gleichen Partner zusammen gewirkt haben, ergeben sich hieraus wirtschaftliche Verknüpfungen für die verschiedenen Fonds. Da sich diese Verknüpfungen negativ auswirken können, muss über solche Konstellationen aufgeklärt werden.
Haftungsverantwortliche:

Da die Vermittler einer Kapitalanlage vollständige und umfassende Aufklärung über alle Risiken der Anlage schulden, sind sie möglicherweise in die Haftung zu nehmen, wenn sie über die oben bereits als fehlend dargestellten Risiken nicht ausdrücklich aufgeklärt haben.
Insbesondere haften für die Aufklärungs- und Prospektmängel

  • Apotheker- und Ärztebank, Düsseldorf
  • Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung, Bonn
  • Deutsche Gesellschaft für Vermögensberatung mbH (DGV), Bonn
Haftungsumfang:

Schadensersatz soll dazu führen, dass der Berechtigte so gestellt wird, als habe er die Kapitalanlage nicht getätigt. Der Anspruch kann also bis hin zur vollständigen Rückabwicklung des gesamten Geschäftes gehen.

Sonstige Schadensersatzansprüche

  • überhöhte oder versteckte Provisionszahlungen (Kick-backs): In den Prospekten der Medico- Fonds sind Provisionen für die Eigenkapitalbeschaffung angegeben. Sollten sich Anhaltspunkte verstärken, dass diese Angaben durch Zahlungen überschritten wurden, ergeben sich hieraus möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren, Gesellschafter und die Mittelverwendungskontrolleurin (deutsche Apotheker- und Ärztebank).
  • Nicht prospektgemäße Verwendung des Kommanditistenkapitals: Sollte die weitergehende Prüfung der Unterlagen ergeben, dass die Gelder der Anleger nicht vertrags- /prospektgemäß verwendet wurden, so können sich auch hieraus weitere Schadensersatzansprüche gegen die geschäftsführenden Gesellschafter, die Treuhänderin und Mittelverwendungskontrolleurin ergeben.

Ganz aktuell hat die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann das Urteil des LG Düsseldorf vom 14.02.2008 gegen die Apo-Bank in Sachen Medico 33 erstritten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG wurde wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken einer Beteiligung an der Medico Immobilien Fonds Nr.33 KG zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG zur Aufklärung des Anlegers verpflichtet war, da eine arbeitsteilige Zusammenarbeit zwischen Initiator und Apo-Bank bestand. Schon aus dem Prospekt geht hervor, dass die Apo-Bank an dem Vertrieb der Fondsbeteiligungen mitgewirkt hat.
Zum Urteil

Die Anwälte sind bemüht hier weitere Hintergrundinformationen zur Zusammenarbeit von Initiatoren, Vertrieb und Banken zusammenzutragen. Der Kanzlei liegt schon ein Gutachten zur Darlegung der fehlenden wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzepts vor.

Bankenhaftung, falls Gesellschafter den Erwerb der Beteiligung fremdfinanziert haben.

Diese Ansprüche sind nur möglich, wenn sie die Beteiligung nicht aus Eigenmitteln erbracht haben.

Widerruf des Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (a.F.). Das Widerrufsrecht setzt zunächst voraus, dass der Darlehensnehmer/Gesellschafter in einer sogenannten

Haustürsituation, also in einer Privatwohnung, auf einer Freizeitveranstaltung oder an seinem Arbeitsplatz, unaufgefordert angesprochen wurde und keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.

Als Folge des Widerrufs des Darlehensvertrages kann der geschädigte Fondserwerber bei Widerruf des Darlehensvertrages die Rückzahlung des Darlehens verweigern und die auf das Darlehen bezahlten Zinsen zurückfordern. Im Gegenzug muss der Kreditnehmer die erhaltenen Ausschüttungen anrechnen lassen und seine Fondsanteile sowie seine Ansprüche gegen den Fonds an die Bank abtreten.

Schadensersatzansprüche gegen die finanzierende Bank

Bei Ansprüchen gegen Initiatoren/Vertrieb wegen arglistiger Täuschung wird das Verschulden der finanzierenden Bank vermutet, wenn diese Bank arbeitsteilig mit Initiatoren oder Vertrieb zusammengewirkt hat. Bei den Medico-Fonds konnte dieses Zusammenwirken in zahlreichen Fällen festgestellt werden.

Erster und wichtigster Schritt zur Ermittlung von Schadensersatzansprüchen ist hier die Prüfung und Auswertung der individuellen Unterlagen und Informationen des einzelnen Gesellschafters. Durch die Einzelfallprüfung erfährt jeder Anleger genau, wie seine persönlichen Erfolgsaussichten sind und welche Kosten gegebenenfalls für die Geltendmachung von Ansprüchen entstehen würden.
Zur Prüfung

Es ist in jedem Fall für den Anleger sinnvoll, eine rechtliche Aufarbeitung des Einzelfalls vornehmen zu lassen.

Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass gute Erfolgsaussichten zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bestehen, so kann der Gesellschafter die Anwälte mit der außergerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche beauftragen.
Zum Leistungsumfang

Wir werden keine Muster- oder Sammelklagen führen. Es reicht in der Regel aus, wenn bei jedem Fonds geeignete Fälle als Musterklagen geführt werden. Dies stärkt die Verhandlungsposition jedes einzelnen Gesellschafters und ist ein weiterer bedeutender Vorteil, den die Bündelung der Kräfte der Gesellschafter mit sich bringt.