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Rechtsschutz Schadenersatzansprüche
Für die Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherer hinsichtlich der Rechtsansprüche der Gesellschafter gegen Fonds-Verantwortliche und Vertrieb ist es Voraussetzung für den Versicherungsschutz, dass eine allgemeine Vertrags- oder Familien-Rechtsschutzversicherung besteht. Die Versicherung muss allerdings 3 Monate vor Erwerb der Fondsbeteiligung abgeschlossen worden sein. Die Rechtsschutzversicherung kann auch bereits gekündigt sein (max. jedoch vor 2 oder 3 Jahren, je nach Rechtsschutzbedingungen). Die Rechtsschutzversicherungen sind regelmäßig dazu verpflichtet, Deckungszusage für ein Vorgehen gegen Initiatoren und Vertriebe zu bestätigen. Dies gilt insbesondere für die Kostenübernahme der Einzelfallprüfung. Bitte überlassen Sie die Deckungsanfrage den Rechtsanwälten, damit diese den komplexen Sachverhalt dem Versicherer darstellen können.
Hinsichtlich der Bankenhaftung bei Fremdfinanzierung des Medico Fonds ist ebenfalls keine besondere Rechtsschutzversicherung, sondern lediglich das Vorliegen einer allgemeinen Vertrags- oder Familien-Rechtsschutzversicherung notwendig. Die Versicherung muss bereits 3 Monate vor Erwerb der Fondsbeteiligung abgeschlossen worden sein. Die Rechtsschutzversicherung kann auch bereits gekündigt sein (max. jedoch vor 2 oder 3 Jahren, je nach Rechtsschutzbedingungen). Hinsichtlich der Bankenhaftung weisen die Versicherer Anfragen von Kunden erfahrungsgemäß oft unter Berufung auf Ausschlussklauseln zunächst ab. Es liegen zu diesen Ausschlussklauseln allerdings mittlerweile zahlreiche Urteile zugunsten der Verbraucher vor. Deswegen ist es hier besonders wichtig, dass die Rechtsschutzanfrage direkt durch Anwälte vorgenommen wird. Die Anwälte übernehmen gerne für Sie den kompletten (oft sehr umfangreichen) Schriftverkehr mit der Rechtsschutzversicherung – auch die Deckungsanfrage!
Die Kosten für die Einzelfallprüfung werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
