
Rückrufservice
Rechtsschutz Gesellschaftsrecht
Voraussetzung für den Versicherungsschutz hinsichtlich des
gesellschaftsrechtlichen Vorgehensist das Bestehen einer
allgemeinen Vertrags- oder Familien- Rechtsschutzversicherung. Diese muss hier nicht bereits vor Beitritt zum Fonds abgeschlossen worden sein. In zeitlicher Hinsicht ist es wichtig, dass die Rechtsschutzversicherung heute noch fortbesteht. Im Hinblick auf ein gesellschaftsrechtliches Vorgehen berufen sich die Rechtsschutzversicherungen häufig auf die „Handelsrechtsausschlussklausel“. Wir bitten Sie, die Rechtsschutzanfrage nicht selbst zu stellen sondern diese
Prüfungdurch unsere Kanzlei vornehmen zu lassen.
Liegt die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vor, rechnen die Anwälte die Tätigkeit nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Falls die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage ablehnt, bieten wir Ihnen unsere Kostenpauschale an.
