Rechtsschutz Gesellschaftsrecht

Voraussetzung für den Versicherungsschutz hinsichtlich des

gesellschaftsrechtlichen Vorgehens

ist das Bestehen einer

allgemeinen Vertrags- oder Familien- Rechtsschutzversicherung

. Diese muss hier nicht bereits vor Beitritt zum Fonds abgeschlossen worden sein. In zeitlicher Hinsicht ist es wichtig, dass die Rechtsschutzversicherung heute noch fortbesteht. Im Hinblick auf ein gesellschaftsrechtliches Vorgehen berufen sich die Rechtsschutzversicherungen häufig auf die „Handelsrechtsausschlussklausel“. Wir bitten Sie, die Rechtsschutzanfrage nicht selbst zu stellen sondern diese

Prüfung

durch unsere Kanzlei vornehmen zu lassen.

Liegt die Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung vor, rechnen die Anwälte die Tätigkeit nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.
Falls die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage ablehnt, bieten wir Ihnen unsere Kostenpauschale an.