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Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Leistungskatalog und Pauschalangebot

Das Pauschalangebot unserer Kanzlei wird allen von uns betreuten Gesellschaftern von Medico- Fonds angeboten. Wir bieten den Betroffenen ohne Rechtsschutzversicherung Pauschalen an, die weit unter der gesetzlichen Gebühr (RVG) liegen. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht und diese auch Deckungszusage erteilt, werden die gesetzlichen Gebühren direkt mit der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Nicht rechtsschutzversicherte Gesellschafter, sowie Gesellschafter, die keine Deckungszusage erhalten, wird der Leistungskatalog zu einem fairen Pauschalhonorar angeboten.

A. Einzelfallprüfung

Durch die Einzelfallprüfung erfährt jeder Anleger genau, wie seine persönlichen Erfolgsaussichten sind. Die Einzelfallprüfung umfasst die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen alle Projektbeteiligten.

  • Prüfung und Auswertung der individuellen Unterlagen und Informationen des einzelnen Gesellschafters.
  • Vornahme der Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung sowie Führung des individuellen Schriftverkehrs mit der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.
  • Auswertung der fondsspezifischen Unterlagen im Hinblick auf nicht gegebene wirtschaftliche Tragfähigkeit des Konzepts sowie arglistige Täuschung der Anleger.
  • Rechtliche Aufarbeitung des Einzelfalls.
  • Unterrichtung des Gesellschafters über das Ergebnis der anwaltlichen Einzelfallprüfung.

Pauschalangebot für die Einzelfallprüfung:

€ 150,00 (netto) zzgl. € 28,50 (MwSt.) somit insgesamt € 178,50 (brutto)

Zur Prüfung

Wenn der Gesellschafter nach der Prüfung außergerichtliche Schritte einleiten möchte, dann wird die Gebühr für die Einzelfallprüfung angerechnet.

Falls die Einzelfallprüfung zum Ergebnis führt, dass Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegeben sind, kann der Gesellschafter die Kanzlei mit der außergerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche beauftragen.

B. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen / Rechtsverfolgung

Zum Leistungspaket der Kanzlei für Gesellschafter der Medico- Fonds gehören dann folgende außergerichtliche anwaltliche Tätigkeiten:

  • Einholung der außergerichtlichen Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung.
  • Schriftliche außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gegenüber den Projektbeteiligten oder der Bank.
  • Führen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen.
  • Begleitung verjährungshemmender Maßnahmen (falls nötig).
  • Ständige Unterrichtung der Gesellschafter über den Stand der Verhandlungen.
  • Telefonische oder mündliche Besprechung des Vergleichsangebots der Gegenseite mit dem Gesellschafter zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise.

Werden Klageverfahren durchgeführt?

Es ist nicht beabsichtigt, hier massenhaft Klageverfahren zu führen. Zur Stärkung der Verhandlungsposition der Gesellschafter können Musterprozesse bei den einzelnen Fonds geführt werden. Dies stärkt die Verhandlungsposition der Gesellschafter. Diejenigen Gesellschafter des Fonds, die nicht klagen möchten, können (innerhalb der Verjährungsfrist) zunächst abwarten, wie die Verfahren laufen. = das Kostenrisiko der Gesellschafter wird so minimiert. Dies ist ein weiterer Vorteil, den die Bündelung der Kräfte der Gesellschafter mit sich bringt.

Sammelklagen wie in den USA nach dem Modell, dass ein Geschädigter eine Klage einreicht und viele andere Betroffene sich anschließen können, gibt es in dieser Form in Deutschland nicht.

Pauschalangebot, Kosten, außergerichtliche Rechtsverfolgung

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und diese Deckungszusage erteilt, werden sämtliche Leistungen der Kanzlei über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet.

Als Pauschale für die individuelle Rechtsverfolgung bieten wir den Gesellschaftern der Medico- Fonds eine Reduzierung der gesetzlichen Gebühr (RVG) um 30 % an. Dieses Angebot gilt für Gesellschafter, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen oder deren Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt.
Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Beteiligungshöhe ursprünglich in DM. 

Beteiligungshöhe   bis

gesetzliche Gebühr (1,5)  nach RVG

abzüglich Prozent zzgl. 19% MwSt.

Pauschale
zuzüglich 23,80 Euro (brutto) Auslagenpauschale!
DM 30.000 € 849,00    (netto) - 30 %   zzgl. MwSt.

€594,30  (netto)    €707,22  (brutto)

DM 50.000 € 1.137,00 (netto) - 30 %   zzgl. MwSt.

€795,96  (netto)    €947,19  (brutto)

DM 80.000 € 1.461,00 (netto) - 30 %  zzgl. MwSt.

€1022,70(netto)   €1217,01 (brutto)

DM 100.000 € 1.684,50 (netto) - 30 %  zzgl. MwSt.

€1179,15(netto)   €1403,19 (brutto)

DM 150.000 € 1.800,00 (netto) - 30 %  zzgl. MwSt.

€1260,00(netto)   €1499,40 (brutto)

DM 180.000 € 1.915,50 (netto) - 30 %  zzgl. MwSt.

€1340,87(netto)   €1595,64 (brutto)

DM 200.000 € 2.031,00 (netto) - 30 %  zzgl. MwSt.

€1421,70(netto)   €1691,82 (brutto)

Falls die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Gesellschafters außergerichtlich abgeschlossen werden kann, entsteht in diesem Erfolgsfall noch eine Einigungsgebühr. Die genaue Höhe wird dann dem Gesellschafter vor Vergleichsabschluss mitgeteilt.