
Rückrufservice
Schreiben der Gebau Fonds GmbH
Kurz nach der ersten Informationsveranstaltung hat die Geschäftsführung, die ansonsten die Gesellschafter eher spärlich informiert, alle Anleger der betroffenen Fonds angeschrieben. Die Geschäftsführung gab vor, mit diesen Anschreiben „zu der Information der Gesellschafter beizutragen“.
Zum wiederholten Mal wird versucht den Gesellschaftern einzureden, dass allein die wirtschaftliche Entwicklung die Ursache für den Misserfolg der Medico-Fonds wäre. Die wirtschaftliche Entwicklung ist allerdings nicht die einzige Ursache der Missstände: Das Konzept der Medico-Fonds war von Anfang an wirtschaftlich nicht tragfähig.
Davon versucht jetzt die Gebau Fonds GmbH abzulenken. Die Geschäftsführung weist in diesem Schreiben darauf hin, dass die Zeichnung eines Gesellschaftsanteils eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines unternehmerischen Erfolges darstellt. Aus vielen Gesprächen wissen wir, dass die meisten Medico-Anleger aber gerade keine risikoreiche unternehmerische Beteiligung abschließen wollten. Im Gegenteil: es wurde eine sichere Altersvorsorge angestrebt. Den meisten Gesellschaftern wurde vor Abschluss suggeriert, dass es sich bei den Medico-Beteiligungen um ein sicheres risikoloses Engagement handeln würde.
Um die Gesellschafter noch weiter zu verunsichern wird mit einem völlig einseitigen Artikel Stimmung gemacht, der gezielt die Arbeit von Anwälten verunglimpft. Dieser Artikel ist zum einen völlig unsachlich verfasst und hat auch mit unserer Kanzlei überhaupt nichts zu tun. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass in den letzten Jahren zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile durch den Einsatz und das Engagement von Verbraucheranwälten erstritten werden konnten. Diese Tatsache findet in dem beigefügten Artikel keine Erwähnung. Verschiedene Medico-Anleger haben uns berichtet, dass Mitarbeiter des Vertriebs (der Bonnfinanz und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank) ganz gezielt versuchen, eine „vertriebsgesteuerte“ Meinungsbildung zu betreiben, um Gesellschafter davon abzuhalten, rechtliche Schritte einzuleiten.
Der Hintergrund der „Meinungsbildung“ liegt hier auf der Hand. Sowohl Initiatoren, als auch Vertriebe müssen jetzt befürchten, für ihre Fehler verantwortlich gemacht zu werden. Das Ziel der Projektverantwortlichen ist es daher, die Anleger zu beschwichtigen, zu verunsichern und somit davon abzuhalten, ihre Rechte durchzusetzen.
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Wir werden keine Sammel- oder Massenklagen führen oder gar „Anleger in Klagen treiben“. In den vielen Jahren unserer Arbeit als Verbraucherkanzlei waren wir immer bestrebt, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzubieten. Es ist auch bei den Medico-Fonds das Ziel, bei jedem Fonds nur einzelne Klagen zu führen, um die Verhandlungsposition der Gesellschafter dieses Fonds zu verbessern.
Anschreiben von Vereinen wie Anlegerschutzgemeinschaft, Schutzvereinigung für Kapitalanleger oder Anlegerstiftung:
Bereits Ende April / Anfang Mai haben wir bei allen Medico-Fonds, bei denen wir bereits Gesellschafter vertreten, die Anleger informiert und Veranstaltungen für Gesellschafter organisiert. Diese Aktion hat zahlreiche Nachahmer auf den Plan gerufen. Unsere Mandanten schicken uns fast täglich Schreiben von Vereinen, Stiftungen oder vermeintlich neutralen Privatpersonen zu. Seien Sie hier bitte in eigenem Interesse kritisch bei Aktionen von sogenannten „Anlegerschutzgemeinschaften“, „Schutzvereinigungen“, „Anlegerstiftungen“, „Interessengemeinschaften“ oder ähnlichen Vereinigungen. Vertrauen Sie die rechtliche Vertretung Ihrer Interessen nur Rechtsanwälten an, die nachweislich seit Jahren im Bereich der Immobilienfonds tätig sind und sich deshalb bei der Bearbeitung solcher Fälle auskennen.
Wir weisen darauf hin, dass solche „Vereinigungen“ keine Rechtsberatung betreiben dürfen. Solche Vereine können somit den Gesellschaftern nicht bei der Durchsetzung der Rechtsansprüche behilflich sein. Bei vielen Gesellschaften ist der Eindruck entstanden, sie könnten durch diese Vereine kostenlos rechtliche Hilfestellung bekommen. Das ist nicht der Fall; es handelt sich hier nicht um „neutrale“ Vereine. Hinter diesen Vereinen stehen Rechtsanwälte, deren Tätigkeit naturgemäß auch Kosten auslöst. Bei den Informationsveranstaltungen, die die Schutzvereinigung für Kapitalanleger e.V. anbietet, handelt es sich um Informationsveranstaltungen der Kanzlei HRP, Bremen. Dies kann man auch der Internetseite der Kanzlei HRP entnehmen. Unter der Rubrik „Veranstaltungen“ werden die Veranstaltungen für die Medico-Gesellschafter als „aktuelle Infoveranstaltungen der Kanzlei“ ausgewiesen. Als Veranstalter tritt die „Schutzvereinigung für Kapitalanleger e.V.“ auf.
Eine Zersplitterung der Kräfte der Gesellschafter nützt letztlich nur den Initiatoren, der Geschäftsführung und den Vertrieben.
