Schreiben von "Interessengemeinschaften"

Zahlreiche unserer Mandanten werden immer wieder von einer selbsternannten „Interessengemeinschaft“ angeschrieben und auch angerufen. - Den Anlegern wurden vollmundige Versprechungen gemacht.

Der Beitritt zu einer „IG“ oder einem Verein bietet keinerlei Vorteile im Verhältnis zur direkten Beauftragung eines Anwalts.

Die Anleger zahlen hier € 300,00 dafür, dass diese an einen Anwalt weitervermittelt werden. Darüber hinaus wird bei einem Vergleichsabschluss noch eine „Erfolgszahlung“ an die Interessengemeinschaft fällig. Zusätzlich müssen die Anleger auch noch die Gebühren der Anwälte zahlen, mit denen die Interessengemeinschaft zusammenarbeitet. Eine „IG“ oder ein Verein darf und kann keine Rechtsberatung betreiben. Deshalb muß zur Durchsetzung der Rechte der Anleger immer ein Anwalt eingeschaltet werden.

Von der Interessengemeinschaft wird bewusst verschwiegen, dass zu der Beitrittsgebühr und zum Erfolgshonorar noch die Anwaltsgebühren zusätzlich anfallen. Im Gegenteil: Den Anlegern wird suggeriert, dass der Beitrag und die Erfolgsvergütung die einzigen Kosten wären, die auf diese zukommen. Wahrheit und Klarheit sehen aus unserer Sicht anders aus!

Würden Sie im Supermarkt Eintritt bezahlen, um dort einkaufen zu können? Genauso verhält es sich hier, wo Anleger für die Vermittlung einer Kanzlei Gebühren zahlen sollen. Es ist deshalb kostengünstiger und effizienter den Anwalt direkt zu beauftragen. Wir haben alle Gesellschafter von Anfang an über die genaue Höhe der anfallenden Gebühren aufgeklärt. Unsere Kanzlei vertritt Medico-Anleger kompetent gegen Initiatoren, Vertriebe und Banken und organisiert ein gesellschaftsrechtliches Vorgehen. Wir konnten in dieser Sache ein rechtskräftiges Urteil gegen die Apo-Bank erstreiten. Auch haben wir ein Gutachten zur wirtschaftlichen Plausibilität der Medico-Fonds eingeholt.

Als unsere Kanzlei im Sommer 2008 die Gesellschaftertreffen organisierte ,waren unserer Kenntnis nach weder bei der „IG“, noch bei der mit ihr zusammenarbeitenden Kanzlei Hintergrundinformationen oder Erfahrungen mit geschädigten Medico-Gesellschaftern vorhanden .